Nova Sedes | Der offizielle Blog

Inflation springt über 5 Prozent – deswegen mit einer Nova Sedes-Beteiligung in den inflationssicheren Sachwert Immobilien investieren

Die Verbraucher in Deutschland müssen sich mit einem weiteren Preisauftrieb arrangieren: Zum ersten Mal seit mehr als 29 Jahren hat die deutsche Inflationsrate im November dieses Jahres wieder die Fünf-Prozent-Marke übersprungen. Dem Statistischen Bundesamt zufolge kosteten Waren und Dienstleistungen 5,2 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Einen stärkeren Anstieg gab

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Verantwortungsvolles Investieren: Genossenschaftsanteile bei der Nova Sedes als nachhaltige Geldanlage

Nachhaltigkeit liegt bei der Geldanlage im Trend: Anleger zieht es zunehmend zu verantwortungsvollen Investitionen, häufig erfolgen diese über Produkte wie Fonds, in deren Anlageentscheidungen ethische Kriterien Berücksichtigung finden. Oft wird in diesem Zusammenhang das Kürzel ESG verwendet, welches sich auf das Handeln von Emittenten im Hinblick auf ihre ökologische und

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Vermögenswirksame Leistungen, was muss man wissen?

Was sind vermögenswirksame Leistungen eigentlich? Viele halten vermögenswirksame Leistungen (VWL) für eine Art Vertrag, dass ist aber falsch! Als vermögenswirksame Leistung bezeichnet man einen Geldfluss, den der Arbeitgeber auf eine Sparanlage abführt. Bei der vermögenswirksamen Leistung handelt es sich vielmehr um ein gesetzliches Weisungsrecht des Angestellten gegenüber dem Arbeitgeber (§

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Verbraucherzentralen raten zu Immobilien im Altersvorsorge-Mix – Nova Sedes-Anteil als Vermögensanlage nutzen

Immobilien sind der Deutschen liebstes Kind, wenn es um die Altersvorsorge geht – das belegt nicht zuletzt seit Jahren eine Vielzahl von Umfragen. Auch der jüngste Kantar-Trendindikator 2021 bestätigt erneut dieses bekannte Bild: Der repräsentativen Umfrage zufolge erachten knapp zwei Drittel der Deutschen (64 Prozent) Immobilieneigentum als die beste Form

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Gerichtsurteil erklärt „Strafzinsen“ bei Banken für legal – Nova Sedes empfiehlt, über Alternativen zu Sparbuch & Co. nachzudenken

Strafzinsen für Bankguthaben sind aktuell für Sparer ein echtes Kreuz: Wer Geld auf einem Giro- oder Tagesgeldkonto parkt, bekommt längst nicht mehr nur minimale Zinsen auf sein Erspartes, sondern zahlt bei vielen Banken sogar obendrauf. Von immer mehr Geldinstituten werden sogenannte „Verwahrentgelte“ auf kurzfristige Bankeinlagen erhoben. Doch dürfen sie das

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Mitglieder der Nova Sedes Wohnungsbau eG teilen ihre positiven Erfahrungen auf Google

Eine Wohnungsbaugenossenschaft wie die Nova Sedes können am besten jene beurteilen, die persönliche Erfahrungen mit deren Leistungen gemacht haben: die Mitglieder. Unter diesen finden sich Mieter oder auch Eigenheimbesitzer, die ihre Immobilie von der Nova Sedes Wohnungsbau eG erworben haben, ebenso wie clevere Sparer, die den Erwerb von Anteilen beispielsweise

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Verbraucherzentralen bemängeln Intransparenz und Unwirtschaftlichkeit zahlreicher Anlagelösungen – Nova Sedes-Beteiligung als Alternative

Die Deutschen sind bekannte Sparweltmeister und haben infolgedessen Billionen von Euro auf der hohen Kante liegen. Doch wer heutzutage Geld anlegen möchte, sieht sich vor einigen Herausforderungen, denn die Wahl des passenden Finanzproduktes ist alles andere als einfach. Soll es das bewährte Sparbuch beziehungsweise Festgeldkonto sein oder sollte man sich

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Sparbuch und Co. kündigen und von Nova Sedes-Beteiligung als aussichtsreichem Investment profitieren

Als Genossenschaft ist die Nova Sedes Wohnungsbau eG zur Förderung der Interessen ihrer Mitglieder verpflichtet. Zur Erfüllung dieses Förderauftrages setzt die Wohnungsbaugenossenschaft das von den Mitgliedern eingezahlte Kapital wohnwirtschaftlich ein, indem sie Wohnungen und Häuser kauft, baut oder saniert. Auf diesem Weg schafft sie ebenso attraktiven wie bezahlbaren Wohnraum, den

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Nova Sedes-Genossenschaftsanteile dank Satzung ratierlich besparbar

Bezüglich des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen lässt ein landläufiger Irrglaube angehende Mitglieder und Interessenten gelegentlich zweifeln, ob sie ihre Einlagenzahlungen tatsächlich in Raten leisten können. Denn einer recht weit verbreiteten Fehlannahme zufolge sei dies laut Genossenschaftsrecht nicht möglich. Dieses Missverständnis hat seinen Ursprung im § 7 des Genossenschaftsgesetzes, das besagt, dass

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