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Vermögenswirksame Leistungen, was muss man wissen?

Was sind vermögenswirksame Leistungen eigentlich?

Viele halten vermögenswirksame Leistungen (VWL) für eine Art Vertrag, dass ist aber falsch! Als vermögenswirksame Leistung bezeichnet man einen Geldfluss, den der Arbeitgeber auf eine Sparanlage abführt.

Bei der vermögenswirksamen Leistung handelt es sich vielmehr um ein gesetzliches Weisungsrecht des Angestellten gegenüber dem Arbeitgeber (§ 11 des 5. VermBG). Fordert der Angestellte die Überweisung der VWL von seinem Nettolohn, muss der Arbeitgeber dieser Weisung nachkommen.

Für die Beantragung der VWL beim Arbeitgeber, bietet die Nova Sedes Wohnungsbau entsprechende Vordrucke an.

In welche Sparanlagen können vermögenswirksame Leistungen einbezahlt werden?

Der Vertrag für eine Sparanlage wird zwischen dem Arbeitnehmer und einem Anlageinstitut geschlossen, der Arbeitgeber erhält vom Arbeitnehmer lediglich die Weisung, einen Teil des Nettolohns abzuführen. Der Arbeitgeber kann eine freiwillige zusätzliche VWL als Bruttoabzug abführen (§ 10 des 5. VermBG).

Es gibt zwei Hauptkategorien bei geförderten Sparanlagen. Die erste mit 20 % Arbeitnehmersparzulage geförderte Kategorie sind Wertpapiere und andere Beteiligungen, mit nicht einmal der Hälfte, wird die zweite Kategorie der Bausparvertrag gefördert.

Sparanlagen der Kategorie Wertpapiere und andere Beteiligungen werden nicht nur mit einer höheren Arbeitnehmersparzulage gefördert, meist sind sie auch renditestärker als Bausparverträge. Wertpapiere und andere Beteiligungen sind Fonds, Aktien und die Genossenschaftsbeteiligung der Nova Sedes Wohnungsbau. VWL-Sparen über die Nova Sedes hat viele Vorzüge. Im Jahr 2020 konnte eine Dividende in Höhe von stolzen 3 % ausgeschüttet werden. Sparer der Nova Sedes können auch die Wohnungsbauprämie in Höhe von 10 % beantragen, unabhängig davon, ob sie in eine Immobilie investieren.

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