Strafzinsen für Bankguthaben sind aktuell für Sparer ein echtes Kreuz: Wer Geld auf einem Giro- oder Tagesgeldkonto parkt, bekommt längst nicht mehr nur minimale Zinsen auf sein Erspartes, sondern zahlt bei vielen Banken sogar obendrauf. Von immer mehr Geldinstituten werden sogenannte „Verwahrentgelte“ auf kurzfristige Bankeinlagen erhoben. Doch dürfen sie das überhaupt? Wie die Nova Sedes erklärt, hat ein Gerichtsurteil des Landgerichts Leipzig die Negativzinsen jetzt zumindest für ein Kreditinstitut für zulässig erklärt.
Worum ging es in dem Gerichtsurteil?
Konkret ging es in dem Urteil am Leipziger Landgericht um Minuszinsen, die sowohl von Neukunden als auch das Kontomodell wechselnden Bestandskunden auf den Girokonten der Sparkasse Vogtland verlangt wurden. Die Verbraucherzentrale Sachsen hielt dies für unzulässig und reichte Klage ein. Doch die Richter gaben der Sparkasse Vogtland Recht und wiesen damit die Klage der Verbraucherzentrale ab. Die Nova Sedes hält das Gerichtsurteil für wegweisend, viele Geldhäuser in Deutschland dürften sich durch die richterliche Entscheidung in ihrer Strafzins-Praxis bestätigt fühlen.
Warum gibt es Strafzinsen?
Bereits seit geraumer Zeit erhalten Kunden für ihre klassische Einlagen bei Banken und Sparkassen so gut wie keine Zinsen mehr. Hinter diesem Phänomen steht die Europäische Zentralbank (EZB), die mit ihrer Geldpolitik die Marktzinsen bereits seit Jahren in den negativen Bereich befördert hat. Seit der Senkung des EZB-Einlagenzinses für Banken auf minus 0,5 Prozent im Jahr 2019 hat sich die Lage für Sparer jedoch noch einmal deutlich verschärft: Immer mehr Finanzinstitute geben seitdem die Strafzinsen von 0,5 Prozent im Jahr, die sie selbst für bei der Zentralbank geparkte Gelder entrichten müssen, an ihre Privatkunden weiter.
Zum Thema:
– Negativzinsen – Was ist das und wer ist betroggen?
– Negarivzins Bankenliste
– Nova Sedes Zinsprodukte
Nova Sedes: Weitere Gerichtsurteile zum Thema Negativzinsen erwartet
Die Verbraucherschützer geben sich jedoch nicht geschlagen – über Klagen gegen mehrere weitere Geldinstitute strebt der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) eine grundsätzliche Klärung der Zulässigkeit von Verwahrentgelten in Verbraucherverträgen an. Aus diesem Grund erwartet die Nova Sedes in absehbarer Zukunft weitere Verhandlungen und Gerichtsurteile zum Thema Negativzinsen. Doch in Ermangelung eines Grundsatzurteils berechnet ein nicht unerheblicher Teil der Kreditinstitute ihren Kunden zwischenzeitlich weiterhin Strafzinsen auf ihr Sparguthaben.
Schlechte Aussichten für die Deutschen, denn die Sparweltmeister setzen immer noch überaus stark auf Sparbuch & Co. Allein auf Sparbüchern schlummern Zahlen der Bundesbank zufolge nicht weniger als 258 Milliarden Euro (Stand Februar). Dass sie ihr Geld eigentlich anders anlegen sollten, wissen Bankkunden dabei schon lange. Doch manchmal hat es bislang scheinbar an der Motivation gefehlt. Aus Sicht der Nova Sedes stellt das aktuelle Gerichtsurteil ein guten Anlass dar, die eigene Geldanlage zu überdenken, und eine Investition des Ersparten beispielsweise in Genossenschaftsanteile in Erwägung zu ziehen. Schließlich lagen die Dividendenzahlungen bei der Nova Sedes Wohnungsbau eG zuletzt bei stattlichen drei Prozent.
Beliner Volksbank soll 1 % Strafzinsen erheben, dass ist schon fett. Da lasse ich kein Geld auf dem Konto liegen.