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Nova Sedes – LG Urteil 10 / OLG Beschluss 11 – Widerrufsrecht – Zahlungspflicht

Oberlandesgericht Nürnberg Az.: ██████████/10 ██████████/10 In dem Rechtsstreit Nova Sedes Wohnungsbau e.G., vertreten durch die Vorstände █████████████ u.a., Friedrich-Ebert-Straße 9a. 92637 Weiden i.d. OPf.– Klägerin und Berufungsklage – Prozessbevollmächtigte:Rechtsanwältin ████████████████████████ gegen ████████████████████████████████████████████████████████████ – Beklagter und Berufungskläger – Prozessbevollmächtigte:Rechtsanwälte ███████████████████████████████████████████████████ wegen Forderung erlässt das Oberlandesgericht Nürnberg – 8. Zivilkammer- durch den

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Nova Sedes – LG Urteil 2010 – Widerrufsrecht – Zahlungspflicht

Landgericht Weiden i.d. OPf Az.: ██████████/10 IM NAMEN DES VOLKES In dem Rechtsstreit Nova Sedes Wohnungsbau e.G., vertreten durch die Vorstände █████████████, Friedrich-Ebert-Straße 9a. 92637 Weiden i.d. OPf.– Klägerin – Prozessbevollmächtigte:Rechtsanwälte ████████████████████████ gegen ████████████████████████████████████████████████████████████ – Beklagter – Prozessbevollmächtigte:Rechtsanwälte ███████████████████████████████████████████████████ wegen Forderung erlässt das Landgericht Weiden i.d. OPf. – 1. Zivilkammer

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Nova Sedes-Satzung: demokratisch, transparent und stets im Interesse der Mitglieder

Urteil Nova Sedes

Genossenschaften stehen für die Stärke der Gemeinschaft: Im Zusammenschluss vieler werden größere Ziele zum Nutzen aller Beteiligten verfolgt. Im Fall einer Wohnungsbaugenossenschaft wie der Nova Sedes Wohnungsbau eG liegt dieses Ziel in erster Linie in der Versorgung der Mitglieder mit sicherem Wohnraum zu sozial vertretbaren Preisen. Festgehalten ist die Zielsetzung

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Nova Sedes-Genossenschaftsanteile dank Satzung ratierlich besparbar

Bezüglich des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen lässt ein landläufiger Irrglaube angehende Mitglieder und Interessenten gelegentlich zweifeln, ob sie ihre Einlagenzahlungen tatsächlich in Raten leisten können. Denn einer recht weit verbreiteten Fehlannahme zufolge sei dies laut Genossenschaftsrecht nicht möglich. Dieses Missverständnis hat seinen Ursprung im § 7 des Genossenschaftsgesetzes, das besagt, dass

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