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Nova Sedes Wohnungsbau – Info: BGH-Urteil unzulässige Gebühren

Über Jahre wurden unzulässige Gebühren erhoben

Der Verbraucherschutz gewann am 27. April 2021 in einer Musterfeststellungsklage vor dem Bundesgerichtshof. Der Verbraucherschutz beanstandete unzulässige Geschäftsbedingung und bekam recht. Die Verbraucherschützer vertreten die Auffassung, dass von Finanzinstituten Gebühren unzulässig erhoben wurden und diese bis zum Jahr 2000 und sogar für vorherige Jahre, zurückgefordert werden könnten. Ist die Nova Sedes auch von diesem BGH-Urteil aus dem Jahr 2021 betroffen.

Urteil Gebühren

Betrifft das Urteil über unzulässige Gebühren die Nova Sedes?

In dem BGH Urteil vom 27.04.2021 mit dem Aktenzeichen XI RZ 26/20 geht es um Gebühren, die ohne ausdrückliche Zustimmung von Kunden über Jahre hinweg erhoben wurden. Den Eintrittsgeldern der Nova Sedes stimmen die Kunden bei der Vertragsunterzeichnung ausdrücklich zu, so dass dieses Urteil überwiegend Banken und Sparkassen betrifft und auf die Nova Sedes Wohnungsbau keine Anwendung findet.

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– Erstattung rechtswidriger Erhöhung
– Klare Ansage an die Banken

Was steht den in dem Urteil?

Banken und Sparkassen übersenden Kunden seit Jahren Änderungen der Geschäftsbedingungen, in welchen auch die Gebühren erhöht werden. Widersprachen die Kunden den höheren Gebühren nicht, so wurden künftig mehr Gebühren abgerechent.

So geht es nicht laut Bundesgerichtshof, der Kunde muss einer Gebührenerhöhung ausdrücklich zustimmen. Davon auszugehen, dass der Kunde stillschweigend zustimmt, ist unzulässig.

Verbraucherschutz Archiv #Gebühr #novasedes #verbraucherschutz #urteil

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