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Urteil LG Nürnberg Fürth – Kündigungsregelung in der Nova Sedes Satzung zulässig

Der Urteilsbegründung des Landgerichtes Nürnberg zu einem Urteil aus dem Jahr 2019, kann man eindeutig entnehmen, dass die in der Nova Sedes Satzung enthaltenen Kündigungsmodalitäten zulässig sind.

Was genau steht in der Urteilsbegründung?

In der Urteilsbegründung des Landgerichtes Nürnberg heißt es wortwörtlich auf Seite 9 litt. B Nr. II,

(Zitat)
Ausweislich der Satzung der Beklagten findet die Kündigung „… nur zum Schluss eines Geschäftsjahres statt. Sie muss zwei Jahre vorher schriftlich erfolgen.“

Damit beträgt die Kündigungsfrist exakt 2 Jahre zum Ende des Geschäftsjahres und weicht von § 65 II 1 GenG zulässigerweise gem. § 65 II 2 GenG ab, da eine längere als die gesetzlich normierte Kündigungsfrist bestimmt wird. Ein Verstoß gegen § 18 GenG liegt damit nicht vor.
(Zitatende)

Folgen für Kündigungen

Weil das Landgericht Nürnberg Führt in seinem Urteil keinen Gesetzesverstoß bei der laut Nova Sedes Satzung zweijährigen Kündigungsfrist erkennen konnte, findet diese Satzungsreglung zur Kündigung weiterhin Anwendung.

Wie kündige ich Nova Sedes?

  1. Die Kündigung der Nova Sedes Mitgliedschaft muss in Schriftform erfolgen, dies bedeutet, die Kündigung muss eine handschriftliche Originalunterschrift enthalten. E-Mail und Fax sind somit unzulässig.
  2. Mit dem Eingang der Kündigung wird die versprochene Einlage nach § 7 GenG sofort zur Zahlung fällig.
  3. Die Kündigungsfrist beginnt mit dem Eingang der Kündigung.

Mehr zum Thema:
Kündigung Nova Sedes Mitgliedschaft – Offizielle Website
Kündigung Nova Sedes Mitgliedschaft – Flipbook
Wahrnung kündigung.org – Flipbook
Kündigungsfrist – Archiv

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