Nova Sedes | Der offizielle Blog

Wie kündige ich eine Nova Sedes Mitgliedschaft?

Kündigen bei der Nova Sedes

Die Nova Sedes Mitgliedschaft kann mit einer Frist von 2 Jahren zum Jahresende gekündigt werden. Die Frist beginnt mit dem Eingang einer schriftlichen Kündigung, die handschriftlich unterschrieben sein muss. Bis zum Fristende muss der gesamte erworbene Vermögenswert eingespart werden, was zu einer höheren monatlichen Sparrate führen kann.

Gesetzliche Grundlagen zur Kündigung einer Nova Sedes Mitgliedschaft

In diesem Flipbook finden Sie die gesetzlichen Grundlagen für eine Kündigung . Die Kündigungsfrist ergibt sich aus § 65 Genossenschaftsgesetz (GenG) in Verbindung mit der aktuell gültigen Satzung. Die Zahlungspflicht ergibt sich aus § 7 Genossenschaftsgesetz GenG) in Verbindung mit § 19 GmbHG.

[dflip id="699" ][/dflip]

➤ Wie Sie Ihren Mietvertag kündigen können?

Wie kündige ich vermögenswirksame Leistungen?

Um die Förderung „Arbeitnehmersparzulage“ zu erhalten, sollten vermögenswirksame Leistungen mindestens 7 Jahre angelegt werden. Die Einstellung der vermögenswirksamen Leistungen sollte erst erfolgen, wenn die VWL-Sparanlage gekündigt und beendet ist.

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Als vermögenswirksame Leistungen wird in der Regel eine Geldleistung bezeichnet, die mittels einer Arbeitgeberabführung vom Gehalt meist in einen Bausparvertrag oder ein Wertpapier eingespart wird. Im Bereich der Bausparverträge bekommen Sparer lediglich eine Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 9 % vom Staat, bei Wertpapieren beträgt diese Förderung 20%. Außerdem beteiligen sich viele Arbeitgeber mit einer Zuzahlung an einer VWL-Sparanlagen.

In manchen Lebenssituationen spielt man mit dem Gedanken, einen solchen Vertrag aufzulösen oder zu kündigen. Vielleicht ist das Geld gerade etwas knapper, weil der Arbeitsplatz verloren gegangen ist und man verspricht sich etwas Geld aus der Sparanlage, auch monatliche Sparrate stellt eine zusätzliche Belastung dar. Zum anderen liebäugeln der ein oder andere manchmal mit dem üppigen Betrag, der sich auf dem Sparkonto angesammelt hat. Doch, ist die Einstellung von vermögenswirksamen Leistungen und die Kündigung der Sparanlage überhaupt möglich? Gibt es hier Risiken? Die Nova Sedes Wohnungsbau klärt hier ausführlich auf.

Wann kann man vermögenswirksame Leistungen kündigen?

Im Grunde ist eine vermögenswirksame Leistung eine Weisung, die man seinem Arbeitgeber auf Dauer erteilt hat. Der Arbeitgeber wird nämlich vom Angestellten angewiesen, einen Geldbetrag auf eine Sparanlage des Angestellten abzuführen. Diese Anweisung kann sofort und jederzeit auch wieder zurückgezogen werden, so dass keine weiteren VWL-Sparbeiträge auf die Sparanlage abgeführt werden.

Die Sparanlage Bausparvertrag oder Wertpapier wird durch die Einstellung der vermögenswirksamen Leistungen nicht beendet, hier muss man sich an den Anbieter wenden. Stellt man die vermögenswirksamen Leistungen einfach ein, ohne Kontakt mit dem Anbieter der VWL-Sparanlage aufzunehmen, kann dies zum Zahlungsverzug führen und unerwünschte Folgen mit sich bringen.

Nur weil vermögenswirksamen Leistungen jederzeit eingestellt werden können, bedeutet dies aber nicht unbedingt, dass man sie einfach einstellen sollte. Sie müssen vorher prüfen, welche Konsequenzen die Einstellung für die Sparanlage hat und welche Fristen es zu beachten gibt. Ein weiteres Problem ist oftmals, dass vor Ablauf der Sperrfrist von 7 Jahren, die Kündigung dazu führen kann, dass Sie den Anspruch auf die staatlichen Förderungen verlieren und mit erheblichen finanziellen Einbußen rechnen müssen. Nur bei bestimmten Gegebenheiten, müssen die Fördergelder nicht an das Finanzamt zurückbezahlt werden.

Die Förderung „Arbeitnehmersparzulage“ wird nur dann gewährt, wenn langfristig über mindestens 7 Jahre Vermögen gebildet wird. Der Gesetzgeber wollte mit der Förderung „Arbeitnehmersparzulage“ Privatpersonen unterstützen, die sich selbst darum bemühen, Vermögen anzuhäufen. Der Gedanke dahinter war, dass diese Menschen seltener auf die Unterstützung mit öffentlichen Geldern angewiesen sind und so den Staat entlasten. Diese vorausplanenden Menschen wollte man belohnen. Eine vorzeitige Kündigung der VWL-Sparanlage widerspricht diesem eigentlichen Zweck der Förderung, deshalb wird diese zurückgefordert. Die Kündigung der Sparanlage für vermögenswirksamen Leistungen sollte daher steht’s die „letzte Möglichkeit“ sein. Besser ist es, wenn Sie den VWL-Sparvertrag nach Rücksprache mit dem Anbieter der VWL-Sparanlage „ruhen“ lassen. Nicht bei allen VWL-Anlagearten gibt es ein Recht auf Stilllegung. Ob Sie die Zahlung der vermögenswirksamen Leistungen bis auf weiteres einstellen können, müssen Sie daher unbedingt vorher erfragen. Ist eine Stilllegung möglich und wurde die Abführung der VWL eingestellt, können Sie dem Arbeitgeber wieder eine Weisung zur Abführung der VWL-Zahlung erteilen, sobald dies wieder möglich ist. Falls die VWL-Zahlung nicht wieder aufgenommen wird, bedeutet dies nicht, dass die Sparanlage nach 7 Jahren automatisch endet. Die Sperrfrist von 7 Jahren ist keine Laufzeit der Sparanlage, sondern lediglich eine Voraussetzung um die Fördergelder zu erhalten.

Vermögenswirksame Leistungen nach der Sperrfrist kündigen

Besser ist es, wenn Sie die Sparanlage für vermögenswirksame Leistungen erst nach der Sperrfirst von 7 Jahren kündigen um Ihr gesamtes Erspartes inklusive aller staatlichen Zulagen zu erhalten.

Vermögenswirksame Leistungen kündigen bei Arbeitslosigkeit

Sind Sie mindestens ein Jahr arbeitslos, müssen staatliche Förderungen nicht an das Finanzamt zurückbezahlt werden, wenn Sie die Sparanlage vor dem Ablauf der siebenjährigen Sperrfrist beenden. Dennoch müssen Sie beachten, welche gesetzlichen Kündigungsbedingungen für Ihre Anlageform gelten. Nur weil eine Förderung im Kündigungsfall nicht mehr zurückzuerstatten wäre, heißt dies nicht, dass die Sparanlage selbst schon beendet werden kann.

Vermögenswirksame Leistungen kündigen bei Heirat

Auch wenn Sie heiraten und die Sparanlage zu diesem Zeitpunkt seit mindestens zwei Jahren besteht, müssen Sie bei einer Beendigung der VWL-Sparanlage vor Ablauf der Sperrfrist keine Fördergelder zurückbezahlen.

Vermögenswirksame Leistungen kündigen bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit

Im 1. Halbjahr 2021 wagten 122.900 Menschen den Sprung in die Selbstständigkeit. Machen auch Sie diesen Schritt, brauchen Sie von Beginn an jeden Cent. Wird die VWL-Sparanlage jetzt ohne das Abwarten der Sperrfrist gekündigt, müssen Sie auch in diesem Fall keine Fördergelder an das Finanzamt zurückbezahlen. Ob allerdings die gewünschte Kündigung Ihrer Sparform möglich ist, muss auch hier wieder beim Anlageinstitut in Erfahrung gebracht werden.

Anleitung: Wie kündige ich vermögenswirksame Leistungen?

Sie wollen Ihre Sparanlage für vermögenswirksamen Leistungen kündigen und sind sich nicht sicher wie das geht? Wir haben eine Anleitung dafür zusammengestellt. Am besten setzen Sie ein Kündigungsschreiben auf, in dem folgende Punkte enthalten sind:

  • Ihre Anschrift sowie der vollständige Name
  • Ihre Vertragsnummer
  • Die Aussage, dass Sie kündigen möchten.
  • Zu welchen Datum Sie kündigen möchten, hilfsweise können Sie auch schreiben „zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
  • Die Bitte, die Kündigung zu bestätigen. Weil es sich bei einer Kündigung um eine einseitige Willenserklärung handelt, gibt es keine gesetzliche Pflicht, dass der VWL-Sparanlagenanbieter die Kündigung bestätigen muss. In der Regel werden Sie aber eine Bestätigung erhalten.
  • Die Rücknahme einer Lastschriftermächtigung durch das Anlageinstitut oder die Einstellung eines Dauerauftrages durch Sie oder den Arbeitgeber.
  • Ihre Unterschrift

Ist die gesetzliche Schriftform vorgeschrieben, muss das Kündigungsschreiben eine eigenhändige Unterschrift im Original enthalten, wir empfehlen daher den Postweg, weil eine E-Mail oder ein Fax dieses Formerfordernis nicht einhält. Ist Ihnen die Kündigungsfrist der VWL-Sparanlage nicht bekannt, informieren Sie sich am besten telefonisch beim Anlageinstitut über die Kündigungsmodalitäten, so erleben Sie keine bösen Überraschungen. Natürlich können Sie auch einfach „Kündigung zum nächst möglichen Termin“ schreiben. Die Kündigungsfrist hängt vom Anbieter Ihres VWL-Sparvertrages ab. Um eine mögliche gesetzliche Schriftform zu wahren, stellen Sie Ihrem Vertragspartner das Kündigungsschreiben am besten mit der Post oder persönlich zu. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, dass der Brief auch ankommt, können Sie den Brief als Einschreiben aufgeben. Wird gesetzlich lediglich die Textform bei Ihrer Anlageart gefordert, genügt eine Kündigung per Fax oder Mail.

Muster/Vorlage: Kündigungsschreiben

[dflip id="740" ][/dflip]

Muss man vermögenswirksame Leistungen kündigen?

Grundsätzlich nicht. Vermögenswirksame Leistungen werden in der Regel bis zu einem bestimmten Betrag angespart und dann bekommen Sie von Ihrem Vertragspartner, zum Beispiel der Bank, die Information, dass Ihr Vertrag voll eingespart ist.

Die Laufzeit der VWL-Sparanlage richtet sich also danach, wie schnell Sie diese individuell vereinbarte Sparsumme eingespart haben.

Wurde die Sparsumme erreicht und Sie wünschen eine Auszahlung, so muss die Sparanlage von Ihnen gekündigt werden.

Social Media

Klick hier à Nova Sedes Facebook

Klick hier à Nova Sedes Instagram

Klick hier à Nova Sedes Twitter

Klick hier à Nova Sedes Pinterest

Klick hier à Nova Sedes Tumblr

Klick hier à Nova Sedes YouTube

Klick hier à Nova Sedes Zonerama

Klick hier à Nova Sedes Google+

Nova Sedes in den Medien

Focus – Erfahrungsberichte

Focus – Erfahrungen

Focus – Verbraucherzentrale

Die Welt – Auszahlung

Handelsblatt – Bilanz

Handelsblatt – Kredit

Stern – Kündigung

Ingenieurmagazin – Corona

Tagesspiegel – Hugo49

Unsere Internetpräsenz

Klick hier à Nova Sedes Blog

Klick hier à Nova Sedes Cash Back

Klick hier à Nova Sedes Hugo49