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Vermögenswirksame Leistungen: Ein einfaches System zur Vermögensbildung

In einer Zeit, in der Altersvorsorge und finanzielle Absicherung immer mehr in die eigene Verantwortung fallen, gewinnen clevere Möglichkeiten zur Vermögensbildung zunehmend an Bedeutung. Eine besonders attraktive Option stellen dabei Vermögenswirksame Leistungen (VL) dar. Vielen Arbeitnehmern sind sie zwar ein Begriff – doch nur wenige nutzen sie in vollem Umfang oder wissen, wie viel Potenzial tatsächlich dahintersteckt.

In diesem Artikel erklären wir, was Vermögenswirksame Leistungen sind, wie sie funktionieren, welche Sparformen möglich sind, wie die staatliche Förderung durch die Arbeitnehmersparzulage genutzt werden kann – und wie du mit wenig Aufwand langfristig ein ordentliches Vermögen aufbauen kannst.


Was sind Vermögenswirksame Leistungen (VL)?

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind freiwillige Zahlungen des Arbeitgebers, die zusätzlich zum Gehalt in eine vom Arbeitnehmer gewählte Sparform fließen. Sie dienen dazu, den Vermögensaufbau der Arbeitnehmer zu unterstützen. In der Regel handelt es sich dabei um einen monatlichen Betrag von bis zu 40 Euro. Dieser Betrag wird nicht ausgezahlt, sondern direkt in einen Sparvertrag eingezahlt.

Wichtig: VL sind kein gesetzlicher Anspruch, aber in vielen Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen vorgesehen. Selbst wenn der Arbeitgeber keine VL zahlt, kann man den Betrag vom Nettoeinkommen abführen lassen, um sich zumindest die staatliche Förderung zu sichern. Hierzu ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet.


Wie funktioniert das System?

Das Grundprinzip ist einfach:

  1. Arbeitnehmer schließt einen VL-Sparvertrag bei einer Bank, Versicherung, Genossenschaften oder Fondsgesellschaft ab.
  2. Arbeitgeber zahlt monatlich einen festen Betrag (max. 40 Euro) in diesen Vertrag ein.
  3. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es zusätzlich eine staatliche Förderung in Form der Arbeitnehmersparzulage.
  4. Der Anlagezeitraum beträgt mindestens sieben Jahre und wird bei Vertragsabschluss individuell festgelegt.
  5. Nach Ablauf der Frist kann der Vertrag ausgezahlt oder verlängert werden.

Das System ist also eine Kombination aus Arbeitgeberbeteiligung, staatlicher Förderung und langfristigem Sparen.


Welche Sparformen sind möglich?

Bei vermögenswirksamen Leistungen stehen dir verschiedene Sparformen zur Auswahl. Welche am besten geeignet ist, hängt von deiner Lebenssituation, deinem Einkommen und deiner Risikobereitschaft ab.

1. Bausparvertrag

Ein Bausparvertrag ist besonders dann sinnvoll, wenn du in Zukunft eine Immobilie kaufen oder bauen möchtest. Der VL-Bausparvertrag kombiniert Sparen mit einem späteren Darlehensanspruch zu einem festgelegten Zinssatz.

Vorteile:

  • Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 9 % möglich.
  • Eventuell zusätzlich Wohnungsbauprämie in Höhe von 10 %.
  • Zinssicherheit für künftiges Immobiliendarlehen.

Nachteile:

  • Niedrige Rendite während der Ansparphase.
  • Für den Erhalt der Wohnungsbauprämie besteht meist Zweckbindung an wohnwirtschaftliche Nutzung.

2. Fondsgebundene VL-Verträge (Aktienfonds)

Hier fließen die VL in Investmentfonds – meist Aktienfonds mit langfristig guten Renditechancen.

Vorteile:

  • Höhere Renditen möglich.
  • Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 20 % möglich.
  • Gute Option für langfristigen Vermögensaufbau.

Nachteile:

  • Kursschwankungen, also höheres Risiko.
  • Kein garantierter Kapitalerhalt.
  • Keine Wohnungsbauprämie

3. Banksparplan

Hierbei wird das Geld auf ein spezielles Sparkonto eingezahlt und verzinst.

Vorteile:

  • Sicher und einfach.
  • Flexibel in der Nutzung.

Nachteile:

  • In der Regel keine Arbeitnehmersparzulage.
  • Keine Wohnungsbauprämie
  • Geringe Zinsen, kaum realer Vermögenszuwachs.

4. Tilgung eines Baukredits

Wenn du bereits eine Immobilie finanziert hast, kannst du die VL auch direkt zur Tilgung eines Immobilienkredits verwenden – allerdings nur, wenn es sich um einen wohnwirtschaftlich geförderten Kredit handelt.

5. Erwerb von Anteilen an einer Wohnungsbaugenossenschaft

Hierbei investierst du deine vermögenswirksamen Leistungen in Genossenschaftsanteile einer Wohnungsbaugenossenschaft. Diese bieten bezahlbaren Wohnraum und ermöglichen es Mitgliedern, langfristig von stabilen Mieten oder sogar Wohnrechten zu profitieren.

Vorteile:

  • Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 20 % möglich.
  • Wohnungsbauprämie in Höhe von 10 % ohne wohnungswirtschaftliche Nutzung möglich.
  • Stabilität und Sicherheit durch genossenschaftliches Prinzip.
  • Mögliche Mitbestimmung in der Genossenschaft.
  • Chance auf Wohnrecht oder bevorzugte Wohnungsvergabe.
  • Mögliche Beteiligung am Genossenschaftsgewinn.
  • Keine Kursverluste wie bei Aktienfonds

Nachteile:

  • Kapitalbindung über längeren Zeitraum.
  • Keine Kursgewinne wie bei Aktienfonds.

Die staatliche Förderung: Arbeitnehmersparzulage

Ein echtes Highlight bei den VL ist die Möglichkeit, zusätzlich von der Arbeitnehmersparzulage zu profitieren. Diese staatliche Unterstützung ist einkommensabhängig und wird zusätzlich zur VL gezahlt.

Voraussetzungen für die Arbeitnehmersparzulage

  • Das zu versteuernde Einkommen darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten:

max. 40.000 € (Alleinstehende), 80.000 € (Verheiratete)

  • Der Vertrag muss mindestens 7 Jahre laufen.
  • Es muss ein VL-fähiger Vertrag sein.
  • Der Antrag erfolgt über die Steuererklärung.

Höhe der Arbeitnehmersparzulage

  • Bei Wohnungsbaugenossenschaften:

20 % auf max. 400 € VL jährlich = bis zu 80€ im Jahr

  • Bei Bausparverträgen:

9 % auf max. 470 € VL jährlich = bis zu 43€ im Jahr

Die Zulage wird nicht direkt ausgezahlt, sondern dem Vertrag gutgeschrieben und am Ende der Laufzeit mit ausgezahlt. Sie ist also ein echtes Plus beim Vermögensaufbau.


Was tun, wenn der Arbeitgeber keine VL zahlt?

Auch wenn dein Arbeitgeber keine vermögenswirksamen Leistungen zahlt, kannst du selbst VL-bezogene Sparverträge abschließen und aus dem Nettogehalt einzahlen. So sicherst du dir zumindest die staatliche Förderung – und baust gleichzeitig Vermögen auf.

Alternativ kann es sinnvoll sein, im Bewerbungsgespräch oder bei Gehaltsverhandlungen nach VL zu fragen – vor allem in tarifgebundenen Branchen.


So nutzt du VL optimal: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Schritt 1: Prüfen, ob du Anspruch auf VL hast

Frage bei deinem Arbeitgeber oder in der Personalabteilung nach, ob und in welcher Höhe VL gezahlt werden. Manche Arbeitgeber zahlen nur auf Antrag, andere automatisch.

Schritt 2: Passende Sparform auswählen

Entscheide je nach Lebensplanung, Risikoaffinität und Förderfähigkeit, welche Sparform zu dir passt.

Schritt 3: VL-Vertrag abschließen

Du kannst den Vertrag bei einer Bank, Versicherung, Wohnungsbaugenossenschaft oder über Finanzportale abschließen. Achte auf geringe Kosten, gute Fondsbewertungen und Förderfähigkeit nach § 11 5. VermBG.

Schritt 4: Arbeitgeber informieren

Reiche deinem Arbeitgeber die Vertragsunterlagen ein, damit er die monatlichen Beiträge direkt an den Anbieter überweisen kann.

Schritt 5: Arbeitnehmersparzulage beantragen

Einmal jährlich mit der Steuererklärung. Die Finanzverwaltung prüft dann die Voraussetzungen und überweist die Zulage nach Ablauf der Sperrfrist auf dein VL-Konto.


Beispielrechnung: So viel kann rauskommen

Angenommen, du bekommst 40 € VL monatlich vom Arbeitgeber und investierst diese in eine Wohnungsbaugenossenschaft. Deine Einkommensgrenze liegt unter 40.000 €, also bekommst du zusätzlich 80 € Arbeitnehmersparzulage und 8 € Wohnungsbauprämie jährlich.

  • Monatliche VL Arbeitgeberzuschuss: 40 €
  • Jährliche Einzahlung: 480 €
  • Staatliche Arbeitnehmersparzulage: 80 €
  • Staatliche Wohnungsbauprämie: 8 €
  • Gesamteinzahlung jährlich: 568 €

Jährlich erhältst du rund 560 € an staatlichen Förderungen und Arbeitgeberzuschüssen. Und das ohne eigenes finanzielles Risiko – denn du hast nichts vom Gehalt abgegeben. Zusätzlich kannst du auch noch eine Beteiligung am Gewinn der Wohnungsbaugenossenschaft ausbezahlt bekommen.


Häufige Fragen (FAQ)

1. Was passiert, wenn ich den Job wechsle?
Du kannst den Vertrag beim neuen Arbeitgeber weiterführen. Er muss lediglich die VL in denselben Vertrag einzahlen.

2. Muss ich VL versteuern?
Die Einzahlungen selbst sind steuerfrei. Die Erträge werden wie Kapitalerträge behandelt und sind ggf. abgeltungssteuerpflichtig.

3. Kann ich mehrere VL-Verträge gleichzeitig haben?
Ja, für Förderungen zählen bestimmte Höchstgrenzen, dabei werden alle Verträge mit einer 9 % Förderung zusammengezählt und bewerten genauso wie alle Verträge mit einer 20 % Förderung.

4. Was passiert bei Kündigung des VL-Vertrags?
Bei vorzeitiger Kündigung entfällt meist die staatliche Förderung und du musst ggf. Gebühren zahlen. Daher ist Durchhalten meist sinnvoller.


Fazit: Kleine Beträge, große Wirkung

Vermögenswirksame Leistungen sind ein unterschätzter Schatz im System der deutschen Vermögensbildung. Wer sie richtig nutzt, kann mit minimalem Aufwand und ohne eigenes Risiko staatlich geförderten Vermögensaufbau betreiben. Gerade für Berufseinsteiger und Menschen mit geringerem Einkommen lohnt sich ein genauer Blick.

Einmal eingerichtet, läuft der Vertrag meist jahrelang im Hintergrund – und sorgt dafür, dass du deinem finanziellen Ziel jeden Monat ein Stück näherkommst.

Also: Prüfe deine Möglichkeiten, wähle die passende Sparform – und fang heute noch an, dein Vermögen aufzubauen!

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